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Integrationskurse DeuFöV Aktuelle Termine |
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SPEZIALMODULE Es gibt Spezialmodule für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Modulen erwerben sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1 Teilnehmende am Spezialmodul A2 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter, die … beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau A2 nicht erreicht haben. … zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau A2 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von A2 nachweist. Teilnehmende am Spezialmodul B1 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter, die … beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. … zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist. Was kostet die Teilnahme am Berufssprachkurs? Die Teilnahme an den Modulen der Berufssprachkurse ist für Sie kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50 Prozent des Kostensatzes, den die Sprachschule pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhält. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Der Kostenbeitrag wird zur Hälfte erstattet, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die Zertifikatsprüfung bestanden haben. Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind. Wie können Sie sich anmelden? Wenn Sie sich für die Teilnahme an den Berufssprachkursen interessieren, sprechen Sie Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter an. Ihr Vermittler berechtigt Sie dann zur Teilnahme an einem zu Ihnen passenden Modul. Die Jobcenter können auch zur Teilnahme verpflichten. Verpflichtete Personen haben dann Vorrang bei der Belegung der Kursplätze. Wo ist der Kurs und wer berät mich? Unsere Kurse finden statt in - Unna, Hansastr. 87, Bürozeiten: täglich 9.00 - 13.00 Uhr - Hamm, Poststr. 4, oder Bahnhofstr. 5-7, Bürozeiten (Poststraße): dienstags, mittwochs und donnerstags 9.00 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung!! Eine persönliche Beratung und Hilfen zu Anträgen erhalten Sie zu den angegebenen Zeiten direkt am Kursort. Dort führen wir auch den Einstufungstest durch. Bitte melden Sie sich frühzeitig zum Kurs an und bringen Sie zur Anmeldung oder Antragstellung mit: - Pass oder Ausweis - Bestätigung des Anspruchs (Berechtigung nach der Deutschsprachförderverordnung DeuFöV) von Job Center |