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BERUFSBEZOGENE SPRACHFöRDERUNG
Die Berufssprachkurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beziehungsweise durch das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales gefördert. Die Berufssprachkurse gem. Paragraph 45 a AufenthG sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse können in ganz Deutschland besucht werden und bestehen aus: -Basismodulen (je 400 Unterrichtseinheiten) -Spezialmodulen (400 bis 500 Unterrichtseinheiten) Ein Vollzeitkurs, der aus einem Modul besteht, dauert in der Regel vier Monate. Welches Ziel haben die Berufssprachkurse? Nach einem Berufssprachkurs haben Sie Ihr bereits gutes oder sehr gutes Deutsch noch weiter verbessert. Ihr Wortschatz rund um das Thema Arbeit ist umfangreicher, und Sie können sicherer in der Arbeitswelt kommunizieren. Sie sind vertraut mit wichtigen Begriffen rund um den Beruf, in dem Sie arbeiten möchten. Darüber hinaus haben Sie Ihr Grundwissen im Bereich Arbeit und Beruf erweitert und die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland kennengelernt. Somit sind Sie gut auf das Berufsleben vorbereitet, können leichter eine neue Arbeit finden oder Ihren bisherigen Beruf besser ausüben. Wer kann teilnehmen? Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Zugewanderte (inklusive Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Welche Voraussetzungen müvssen Sie sonst noch erfüllen? Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen müssen Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben oder mindestens das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreicht haben. Was lernen Sie in den Kursen? Je nach Ihren Sprachkenntnissen und Bedürfnissen können Sie in den Berufssprachkursen beim vif Basismodule oder Spezialmodule absolvieren. Die Module werden in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen das Erreichen eines neuen Sprachniveaus (B2) bestätigt. Das Zertifikat benötigen Sie, um in bestimmten Berufen arbeiten zu können. Auch hilft es Ihnen bei der Arbeitssuche oder auf Ihrem weiteren beruflichen Weg, weil Sie hiermit Ihre Deutschkenntnisse nachweisen können. Kurse für Erwerbstätige und Auszubildende Auszubildende und Erwerbstätige können bei uns ebenfalls lernen. Wir bieten flexible Unterrichtszeiten an, die nach Absprache mit den Teilnehmenden festgelegt werden. Zum Beispiel ist Unterricht nach 17.00 Uhr oder auch samstags möglich. Was kostet die Teilnahme am Kurs? Nicht-Erwerbstätige nehmen kostenfrei an den Berufssprachkursen teil. Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen ![]() oder ![]() entrichten einen Kostenbeitrag in Höhe von 2.56 Euro pro Unterrichtsstunde. Fahrtkosten werden Ihnen auf Antrag erstattet, wenn ![]() ![]() |