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Integrationskurse

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Die Europäischen Sprachenzertifikate







INTEGRATIONSKURSE MIT ALPHABETISIERUNG

Den Alphabetisierungs können Migranten und Migrantinnen besuchen, die gemäß § 4 Abs. 1 IntV teilnahmeberechtigt sind und bei denen der Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines anderen Integrationskurses für spezielle Zielgruppen auf Grund fehlender oder ungenügend vorhandener schriftsprachlicher Kompetenz nicht sinnvoll ist.

- primäre Analphabeten

- funktionale Analphabeten

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten dem Ziel dem der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln.

 
 
 
    Alphabetisierungskurse  
 
 
    Wiederholerphase  
    Alphabetisierungskurse Wiederholungsphase  
 
 
   

Was kostet ein Integrationskurs?

Alle Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland bleiben und keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können vom BAMF gefördert werden. Das sind Deutsche, Ausländer und EU-Bürger. Auch wenn Sie schon länger in Deutschland leben, können Sie eine Förderung bekommen

Für die meisten kostet der Kurs dann nichts. (Spätaussiedler, Empfänger von ALG II bzw. Personen, die ein ähnlich niedriges Einkommen haben). Die übrigen Berechtigten zahlen 2,49€ pro Unterrichtsstunde dazu. Davon können Sie 50% zurückbekommen, wenn Sie den Kurs erfolgreich beenden, d.h. die Prüfung auf dem Niveau B1 bestehen. Teilnehmer, die keine BMAF-Förderung bekommen, zahlen 4,98 € pro Stunde

Wo ist der Kurs und wer berät mich?

Unsere Kurse finden statt in

- Unna, Hansastr. 87, Bürozeiten: täglich 9.00 - 13.00 Uhr

- Hamm, Poststr. 4, Bürozeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags 9.00 - 13.00 Uhr

und nach Vereinbarung!!

Eine persönliche Beratung und Hilfen zu Anträgen erhalten Sie zu den angegebenen Zeiten direkt am Kursort. Dort führen wir auch den Einstufungstest durch.

Bitte melden Sie sich frühzeitig zum Kurs an und bringen Sie zur Anmeldung oder Antragstellung mit:

- Pass oder Ausweis
- Bestätigung des Anspruchs von Ausländeramt, Bundesverwaltung oder JobCenter.